Sachkenntnis und Erfahrung
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert beim Vorwurf von:
- Erwerb, Besitz und Verbreitung jugend- bzw. kinderpornographischer Schriften
- Vergewaltigung
- sexueller Nötigung
und allen anderen Sachverhalten des Sexualstrafrechts.
Es handelt sich hierbei um schwere Straftaten und es droht Ihnen oftmals eine Freiheitsstrafe oder zumindest ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Dabei hat bereits ein entsprechender Vorwurf meist schwerwiegenden Konsequenzen für den Beschuldigten. Befragungen von Zeugen im Umfeld von Nachbarn, Familie oder Beruf durch die Ermittlungsbeamten führen zu einer enormen Rufschädigung und Vorverurteilung. Hier gilt es, sich nachdrücklich für die Wahrung der Unschuldsvermutung einzusetzen.
Auch drohen fast immer Durchsuchungen, die Beschlagnahme von möglichen Beweismitteln und nicht selten die Festnahme oder sogar Untersuchungshaft.
Deshalb ist kompetenter Rechtsrat zur Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen unumgänglich. Wir stehen an Ihrer Seite und verteidigen dabei kompetent Ihre Rechte gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.
Durch unsere langjährige besondere Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
An Ihrer Seite – schnell und erfolgreich
Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, einer Verhaftung oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und keine Erklärungen abgeben.
Wir fordern umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte an und erläutern Ihnen dann Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist. So sind Polizei und Justiz bei Sexualdelikten im Internet juristisch und technisch oft überfordert. Durch unser rechtliches und technisches Spezialwissen können wir unseren Mandanten vor dem Unwissen der Behörden und den damit verbundenen Konsequenzen bewahren.
Auf diese Weise lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Sollte es zum Verfahren kommen, erklären wir Ihnen dessen Ablauf und entwerfen gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.
Diskretion und Stillschweigen sind dabei unverrückbare Kriterien unserer Tätigkeit.
Beste Beratung durch Fachanwältin
Rechtsanwältin Taher hat langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Strafrecht und Strafverteidigerin in Hamburg.
Sie hat mit hohem persönlichem Engagement schon in zahlreichen Sexualstrafverfahren einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erreichen können.